Baugutachter Taufkirchen
Jens Palfi
Bausachverständiger und Baugutachter
Lusenstrasse 1184149 Velden
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Qualifikation
- Diplom Bauingenieur
- Zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken ISO 17024 – certcouncil.eu
- Zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden ISO 17024 – certcouncil.eu
- Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Beratender Ingenieur (BayIkaBau)
- Bauvorlageberechtigung i.S.d. Art. 61 (3) BayBO
- Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
Victor Schmid
Bausachverständiger und Baugutachter
Anzengruberstraße 3484416 Taufkirchen
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Qualifikation
- Sachverständiger für Immobilienwertermittlung (TÜV)
- DEKRA zertifizierter Sachverständiger Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser)
- DEKRA zertifizierter Sachverständiger für die Immobilienbewertung D2 (Wohn- und einfache gewerbliche Objekte)
- Geprüfter ImmoSchaden-Bewerter (Sprengnetter Akademie)
- Energieberater für Wohngebäude ÖkoZentrum NRW
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Taufkirchen stehen Ihnen:
- Dipl.-Ing. Herr Jens Palfi
- Herr Victor Schmid
Baugutachter mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.
Bezeichnung als Baugutachter
Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.
Beispiele aus der Rechtsprechung:
- Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
- Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
- Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
- Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
- Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. Herr Jens Palfi, Herr Victor Schmid, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Taufkirchen, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Taufkirchen kommen bzw. sich nicht in Taufkirchen auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Taufkirchen - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Im oberbayrischen Landkreis München liegt die Gemeinde Taufkirchen im Bundesland Bayern. Die Gemeinde ist ca. 8 km vom südlich vom Münchener Ortsrand entfernt und liegt zwischen Unterhaching und Oberhaching. Eine Vorstadt mit zahlreichen Gewerbegebieten und einer städtischen Struktur ist aus dem früheren Bauerndorf, aufgrund seiner Nähe zu München geworden. Die Gemeinde Taufkirchen liegt im Hachinger Tal und wird vom Hachinger Bach durchflossen. Der Hachinger Bach ist das einzige Fließgewässer, das in der Münchner Schotterebene versickert und unterirdisch weitergeführt wird. In Taufkirchen sind rund 18.000 Einwohner zu Hause, auf einer Fläche von ca. 22,02 Quadratkilometern.
Die Gemeinde Taufkirchen hat fünf Stadtteile:
- Am Wald (Siedlung)
- Pötting (Weiler)
- Potzham (Dorf)
- Taufenkirchen (Pfarrdorf)
- Winning (Dorf)
Die Gemeinde Taufkirchen hat folgende Nachbargemeinden:
- München (ca. 12 km)
- Ottobrunn (ca. 6 km)
- Starnberg (ca. 32 km)
- Dachau (ca. 40 km)
- Rosenheim (ca. 60 km)
- Landshut (ca. 86 km)
- Augsburg (ca. 90 km)
- Ingolstadt (ca. 105 km)
- Ulm (ca. 160 km)
Wichtige Anlaufstellen:
Rathaus:
Köglweg 3
82024 Taufkirchen
Bauamt:
Köglweg 3
82024 Taufkirchen
Amtsgericht:
Pacellister 5
80333 München